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   BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92   

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https://dejure.org/1993,4770
BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92 (https://dejure.org/1993,4770)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1993 - 1 StR 757/92 (https://dejure.org/1993,4770)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1993 - 1 StR 757/92 (https://dejure.org/1993,4770)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92
    Sie ist nur erfüllt, wenn der Täter mit seiner sexualbezogenen Handlung auf den Körper des Tatopfers einwirkt, ihn in Mitleidenschaft zieht (BGHR StGB § 178 Abs. 1 - sexuelle Handlung 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
    Auszug aus BGH, 12.01.1993 - 1 StR 757/92
    Das Gericht hat es jedoch versäumt zu prüfen, ob ein sog. qualifizierter Versuch vorliegt, soweit sich das geschilderte Verhalten des Angeklagten als (vollendete) sexuelle Nötigung i. S. von § 178 Abs. 1 StGB darstellt (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW 1983, 767 [OLG Düsseldorf 16.12.1982 - 5 Ss 487/82 378/82 I]).
  • BGH, 26.10.2006 - 4 StR 354/06

    Vollendete besonders schwere sexuelle Nötigung; Aufhebungsumfang bei

    Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB erfasst nur sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten "am" Opfer bzw. solche, die das Opfer "am" Täter oder einem Dritten vornimmt, was jeweils einen unmittelbaren Körperkontakt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1992, 433 m.w.N.; NStZ 1996, 31, 32; NStZ-RR 1997, 292; BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 5; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 177 Rdn. 48 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 150/95

    Sexuelle Handlung - Sexuelle Nötigung - Einwirkung auf den Körper - Hautkontakt

    Das kann auch dadurch geschehen, daß er, wie hier, mit Hilfe eines Gegenstandes Manipulationen an dessen Geschlechtsteil vornimmt (vgl. BGHR StGB § 178 I sexuelle Handlung 4 und 5; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 178 Rdn. 3 und § 184 c Rdn. 16).
  • BGH, 14.07.1999 - 5 StR 238/99

    Sexuelle Handlung; Vollendung; Sexuelle Nötigung

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist in den Fällen 41 und 44 aus den Gründen von BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 2, 3, 4, 5, 7 und 8 keine vollendete sexuelle Nötigung im Sinne von § 178 Abs. 1 StGB a.F. gegeben.
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